
kompetent.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren von der Expertise, die ich in meiner langjährigen Berufserfahrung gesammelt habe.
Zunehmende Bedeutung gewinnt im Arbeitsrecht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, z.B. im Arbeitszeitrecht, im Urlaubsrecht, beim Betriebsübergang. Die Beratung von Unternehmern und Arbeitnehmern von der Eingehung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (z.B. durch Kündigung, Befristung) ist eines meiner wesentlichen Tätigkeitsfelder.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Beratung in allen Stadien eines Arbeitsverhältnisses (z.B. bei Abmahnungen, Versetzungen, Vergütungsproblemen, Zeugnissen, Urlaubsfragen) zählen ebenso dazu wie die bundesweite Vertretung vor den Gerichten für Arbeitssachen.
Kollektivrechtliche Regelungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen, entwerfe und bearbeite ich ebenfalls.
erfahren.
Nach meiner international ausgerichteten Ausbildung, die mich auch nach London führte, begann ich meine berufliche Laufbahn im Jahr 1985 bei Großbanken in Frankfurt/Main; dort war ich im Bereich Mergers & Acquisitions tätig.
Nach meiner fachbezogenen Promotion trat ich als wirtschaftsberatender Anwalt und Partner in eine überörtliche Kanzlei ein. Im Verlauf dieser Tätigkeit führte mich mein Weg im Jahre 1991 nach Berlin, wo ich seit 1994 meine eigene Kanzlei betreibe. Hier spezialisierte ich mich weiter im Bereich des Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Schiedsverfahrensrechts.
Seit 2005 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Dozent gebe ich arbeitsrechtliches Wissen an Mitarbeiter von Unternehmen weiter. Ich bin nicht nur Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, sondern auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Veröffentlichungen
Der Einfluss des Management Buy-Out bei der Transformation staatlicher Planwirtschaften, 1995
Privatisierung, Erfahrungen aus Deutschland und den Transformationsländern Mittel- und Osteuropas, Ein Handbuch für die Praxis, 1998
Feindliche Übernahmeversuche und Verteidigungsmaßnahmen, in: Deutsche Wirtschaft 1990
Die Verwaltung staatlicher Beteiligungen an Aktiengesellschaften in der Russischen Föderation, in: WiRO 1998
Das Gesetz über Auslandsinvestitionen in Serbien (Übersetzung mit Texteinführung), in: WiRO 2002
Das neue Bodengesetzbuch in der Russischen Föderation, in: Osteuroparecht 2003; 33
Bezugnahmeklausel: Was gilt bei einem Tarifwechsel des Arbeitgebers? in: info-A 2009, 144
Entgeltfortzahlung: Sind auch Sonn- und Feiertagszuschläge fortzuzahlen? in: info-A 2009, 179
Datenschutzbeauftragter: Wann kann der Arbeitgeber die Bestellung widerrufen? in: info-A 2009, 281
Risiken bei der Beschäftigung von freiberuflichen Pflegekräften, PflegeR 2016, 142 ff. (mit Christian Karstendiek)
kreativ.
Die Kunst eines guten Rechtsanwalts besteht darin, die Kraft der Sprache und des Intellekts zu vereinen und damit dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen. Die kreative Seite meiner Arbeit erlaubt es mir, komplexen rechtlichen Sachverhalten in schriftlicher Form Gestalt zu verleihen. Bei der Ausarbeitung von Verträgen und anderen Vereinbarungen finde ich maßgeschneiderte Lösungen, die die Interessen meiner Mandanten sichern.
Auf Grund meiner Erfahrung verfüge ich über die Fähigkeit, die verschiedensten Aspekte einer Sache mit den verschiedensten rechtlichen Regelungen im prozessualen und materiellen Recht sowie mit neuesten Entscheidungen so zu verknüpfen, dass am Ende ein solides überzeugendes Ergebnis zum Erfolg für den Mandanten wird.